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Regionaler

Feuerwerksfachhandel für Selbstabholer!

Online bestellen und nach Vereinbarung abholen.

Der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kat. F2 ist nur an den 3 verkaufsfreien Tagen vor Silvester erlaubt! Für den Kauf außerhalb dieser Zeit ist entweder eine Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV erforderlich, ein Gewerbeschein für den Wiederverkauf oder eine entsprechende Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG.

Zum Erwerb dieses Artikels ist ein Altersnachweis (18 Jahre) erforderlich.

Bei einer Bestellung ohne Befähigung, müssen wir leider die Stornierungskosten der jeweiligen Bezahlplattform berechnen.

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