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Der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kat. F2 ist nur an den 3 verkaufsfreien Tagen vor Silvester erlaubt! Für den Kauf außerhalb dieser Zeit ist entweder eine Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV erforderlich, ein Gewerbeschein für den Wiederverkauf oder eine entsprechende Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG.

Zum Erwerb dieses Artikels ist ein Altersnachweis (18 Jahre) erforderlich.

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