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Für uns war es mehr als nur ein Augenblick – der Auf- und Abbau unserer Show am Wasserturm in Merkenbach dauerte ganze elf Stunden. Von Regen über Wind bis hin zu technischen Problemen hatten wir mit allem zu kämpfen, was uns vor große Herausforderungen stellte. Es ist erstaunlich, wie viel an einem einzigen Tag passieren kann. Unser Team aus sieben Personen arbeitete unermüdlich daran, das Silvesterfeuerwerk zu einem Erfolg zu machen. Die Strapazen spüren wir noch heute. Es ist klar, dass das Konzept überarbeitet werden muss. Wahrscheinlich benötigen wir mehr Personal und neue Transportmöglichkeiten.

Trotz allem ist es an der Zeit, Danke zu sagen. Alle Beteiligten haben hart gearbeitet, um das Event zu ermöglichen. Auf unserer Website oder in unserem YouTube-Kanal könnt ihr alle Sponsoren und Helfer in einem Video sehen.  

LG Feuerwerk mit Sinn

https://youtu.be/5YZvTYWHKcg

Silvester22/23

 

 

Der Onlineshop hat vorübergehend geschlossen

 

 

Was ist der 27 er ?

Kein Lehrgang notwendig!

Der Befähigungsschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ist eine behördliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dieser Schein wird in Deutschland benötigt, um  beispielsweise Feuerwerkskörper zu erwerben und zu verwenden. Um den Befähigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel das Mindestalter von 21 Jahren, Zuverlässigkeit, entsprechende Lagermöglichkeiten und eine Haftpflichtversicherung (z.B. beim BVPK für zirka 65 €/Jahr). Die Ausstellung des  Befähigungsscheins erfolgt durch die zuständige    Behörde, wie das Gewerbeamt oder das Landesamt für Arbeitsschutz.

Noch fragen? wir helfen Dir!

Schreibe eine WhatsApp 01704704217  

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Gewerbliche Einkäufer

F 2 Feuerwerk darf mit einem Gewerbeschein vor den gesetzlichen Verkaufstagen erworben werden. Die Abholung ist nur nach telefonischer Absprache und mit Gewerbeschein(Kopie) möglich.

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