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Online bestellen und nach Vereinbarung abholen.

Der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kat. F2 ist nur an den 3 verkaufsfreien Tagen vor Silvester erlaubt! Für den Kauf außerhalb dieser Zeit ist entweder eine Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV erforderlich, ein Gewerbeschein für den Wiederverkauf oder eine entsprechende Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG.

Zum Erwerb dieses Artikels ist ein Altersnachweis (18 Jahre) erforderlich.

     

     

    Der Onlineshop hat vorübergehend geschlossen

     

     

    Was ist der 27 er ?

    Kein Lehrgang notwendig!

    Der Befähigungsschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ist eine behördliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dieser Schein wird in Deutschland benötigt, um  beispielsweise Feuerwerkskörper zu erwerben und zu verwenden. Um den Befähigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel das Mindestalter von 21 Jahren, Zuverlässigkeit, entsprechende Lagermöglichkeiten und eine Haftpflichtversicherung (z.B. beim BVPK für zirka 65 €/Jahr). Die Ausstellung des  Befähigungsscheins erfolgt durch die zuständige    Behörde, wie das Gewerbeamt oder das Landesamt für Arbeitsschutz.

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    Gewerbliche Einkäufer

    F 2 Feuerwerk darf mit einem Gewerbeschein vor den gesetzlichen Verkaufstagen erworben werden. Die Abholung ist nur nach telefonischer Absprache und mit Gewerbeschein(Kopie) möglich.

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