Der Schallerzeuger SE 01
Zweckgebundene Verwendung: Die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung (BAM) weist darauf hin, dass diese Schallerzeuger nicht als herkömmliches Silvesterfeuerwerk verwendet werden dürfen, sondern nur für ihren spezifischen, technischen Zweck, der auf der Kennzeichnung angegeben ist (z.B. für Paintball-/Airsoft-Spiele, Filmproduktionen oder zur Wildabwehr).
Kategorie: P1
Gefahrgutklasse: 1.4G
NEM: 1g
Prüfnummer: 2463-P1-0087
JGWB Schallerzeuger SE01 3 Stück
7,95€Preis
inkl. MwSt.


