Vorverkauf im November und Lagerverkauf am 28-31.12.24
Wir laden dich herzlich zu unserem entspannten Lagervorverkauf ein. Komm vorbei, um dich in gemütlicher Atmosphäre auszutauschen, zu fachsimpeln und Erfahrungen zu teilen. Falls du dich zum Kauf entscheidest, wird deine Ware sicher verpackt, verschlossen und bis Silvester bei uns aufbewahrt. Die Mitnahme ist möglich, wenn du einen Befähigungsschein nach Paragraph 27 des Sprengstoffgesetzbuchs vorweisen kannst. Auch mit einem Gewerbeschein für den Wiederverkauf kannst du die Ware sofort mitnehmen. Der genaue Termin steht leider noch nicht fest, aber wir informieren dich rechtzeitig.
Leider ist das neue Lager noch nicht
fertig...wir bitten noch um Geduld :(
Was ist der 27 er ?
Der Befähigungsschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ist eine behördliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dieser Schein wird in Deutschland benötigt, um beispielsweise Feuerwerkskörper oder Sprengstoffe zu erwerben und zu verwenden. Um den Befähigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel das Mindestalter von 21 Jahren, Zuverlässigkeit und entsprechende Lagermöglichkeiten. Die Ausstellung des Befähigungsscheins erfolgt durch die zuständige Behörde, wie das Gewerbeamt oder das Landesamt für Arbeitsschutz.
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